Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pro Vobis St. Gallen AG („Pro Vobis“) für die Vermittlung von Personal.

Alle nur männlichen Bezeichnungen dienen der Vereinfachung und bezeichnen Angehörige aller Geschlechter (m/w/d) gleichermassen; volle Gleichberechtigung ist sichergestellt.

I. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Personal sind Bestandteil aller Angebote, Geschäfte und Verträge und gelten auch für zukünftige Angebote, Geschäfte und Verträge zwischen den Parteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie gelten nur, soweit Pro Vobis sich mit deren Geltung schriftlich einverstanden erklärt.

Sonstige abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgen und übereinstimmend vereinbart wurden. Sofern Schriftform gemäss § 126 BGB vorgesehen ist, genügt auch Textform (z. B. E‑Mail) oder eine elektronische Signatur nach den Anforderungen der eIDAS‑Verordnung.

II. Vertragsgegenstand & Leistungen

  1. Der Gegenstand der Leistung von Pro Vobis besteht darin, für den Kunden Kandidaten zu finden, diese dem Kunden zur Auswahl zu präsentieren und vorzuschlagen.
  2. Im Rahmen eines Vermittlungsvertrags erbringt Pro Vobis: Profiling, Analyse der vertraulichen Datenbank, Vorauswahl, Präsentation der Kandidaten, Terminvereinbarung und Teilnahme an Interviews zwischen Kandidaten und Kunde, soweit gewünscht.
  3. Nicht zu den Vertragspflichten von Pro Vobis gehören:
    • Einholung von Arbeits‑ oder behördlichen Genehmigungen – diese liegen in der Verantwortung des Kunden.
    • Anforderung eines polizeilichen Führungszeugnisses – die Überprüfung obliegt dem Kunden.
    • Überprüfung der gesundheitlichen Eignung – diese ist bei Bedarf vom Kunden zu veranlassen.
  4. Auf ausdrückliche Aufforderung in Textform holt Pro Vobis Referenzen ein. Die Auswahl der Referenzen liegt im Ermessen von Pro Vobis und erfolgt nur mit schriftlichem Einverständnis des Kandidaten.

III. Honorare & Zahlungsbedingungen

  1. Die Honorare werden bei Vertragsschluss vereinbart und mit Abschluss des Anstellungsvertrags zwischen Kunde und Kandidat fällig. Sie berechnen sich – soweit nichts anderes vereinbart – auf Basis des Bruttojahreszieleinkommens des Kandidaten, in der Regel 33 %.
  2. Der Kunde trägt zusätzlich Fahrt‑ und Übernachtungskosten für Kandidaten bei Vorstellungsgesprächen sowie Insertionskosten, sofern nicht im Honorar enthalten.
  3. Starting‑Fee: Mit Vertragsabschluss zahlt der Kunde – soweit nicht anders vereinbart – eine pauschale Starting‑Fee von EUR 3.000,– zzgl. MwSt. Diese wird bei erfolgreicher Vermittlung mit dem Honorar verrechnet.
  4. Die Rechnungsstellung erfolgt über die Pro Vobis St. Gallen AG. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Im Verzugsfall werden Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 2 BGB berechnet.
  5. Das Honorar bleibt insbesondere auch zahlbar, wenn:
    • der Kunde oder Kandidat den Vertrag ohne Verschulden von Pro Vobis auflöst;
    • der Kunde oder ein verbundenes Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten nach Präsentation mit dem Kandidaten einen Vertrag unterzeichnet;
    • der Kandidat mit einem vom Kunden informierten Dritten innerhalb von zwölf Monaten nach Präsentation einen Vertrag schliesst;
    • der Kunde während einer vereinbarten Exklusivitätsphase mit einem nicht von Pro Vobis vorgeschlagenen Kandidaten abschliesst.
  6. Hat sich ein Kandidat bereits unabhängig beim Kunden beworben, ist Pro Vobis innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Unterlagen in Textform zu informieren.

IV. Kandidateninformationen, Vertraulichkeit & Datenschutz

  1. Informationen zu Qualifikation und beruflichem Werdegang beruhen auf den Selbstauskünften und Zeugnissen des Kandidaten. Der Kunde überzeugt sich selbst von dessen Eignung.
  2. Referenzauskünfte beruhen auf Drittangaben und werden nicht vollständig überprüft. Der Kunde verifiziert diese eigenverantwortlich unter Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Kandidatenangaben sind streng vertraulich und dürfen ohne Genehmigung nicht an Dritte weitergeleitet werden.
  4. Beide Parteien halten die EU‑DSGVO (2016/679) sowie nationale Datenschutzgesetze ein. Beide gelten als Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Details sind in der Datenschutzerklärung geregelt.
  5. Honorarpflicht für vorgestellte Kandidaten: Alle vorgestellten Kandidaten gelten als exklusiv vermittelt. Geht der Auftraggeber innerhalb von 12 Monaten ab Versendung des Profils ein Vertragsverhältnis ein, ist das volle Honorar fällig. Bei nachweislich vorheriger Eigenbewerbung ist Pro Vobis innerhalb von 48 Stunden nach Profilerhalt schriftlich zu informieren.

V. Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt – darunter Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Massnahmen, kriegerische Auseinandersetzungen, Terroranschläge oder Streiks – haben beide Vertragsparteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen.

VI. Haftung

  • Pro Vobis haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
  • Eine persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
  • Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern nicht gesetzlich zwingend.
  • Für Verhalten, Eignung oder Leistung der vermittelten Kandidaten übernimmt Pro Vobis keine Haftung – die Prüfung obliegt dem Kunden.
  • Bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen ohne Einschränkung.

VII. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Pro Vobis aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist Hamburg ausschliesslicher Gerichtsstand. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.

Stand: 15.01.2024